Was unser Winterdienst übernimmt
Bei Schnee und Eis sorgen wir dafür, dass Bewohner, Kunden und Lieferanten sicher auf Ihr Grundstück und wieder herunter kommen – nach den Vorgaben Ihrer Gemeinde.
Räumen und Streuen
Gehwege, Zufahrten, Hofeinfahrten, Parkplätze, Treppen und Eingänge. Je nach Fläche räumen wir von Hand, mit der Schneefräse oder mit dem Räumschild am Fahrzeug.
Übernahme der Räum- und Streupflicht
Als Eigentümer oder Hausverwaltung können Sie Ihre Räum- und Streupflicht vertraglich auf uns übertragen. Damit kümmern wir uns darum, dass sie erfüllt wird – und Sie müssen nicht mehr selbst frühmorgens nach dem Wetter sehen.
Dokumentation jedes Einsatzes
Jeder Einsatz wird per App und Foto festgehalten: wann wir da waren und was geräumt und gestreut wurde. Kommt es doch einmal zu einem Sturz, haben Sie den Nachweis in der Hand.
Kontrollgänge auch ohne Schneefall
Glätte entsteht oft ohne Neuschnee, etwa durch überfrierende Nässe. Deshalb kontrollieren wir Ihre Flächen auch an Tagen ohne Schneefall und streuen, wenn es nötig ist.
So kommen Sie zu Ihrem Winterdienst
Anfrage stellen
Per Telefon, WhatsApp oder Formular – am besten mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Beginn. In Ausnahmefällen geht es nach Absprache auch kurzfristiger.
Besichtigung und Angebot
Wir sehen uns Ihre Flächen an und klären, was geräumt werden soll. Danach bekommen Sie ein transparentes Angebot – als Saisonpauschale oder mit Abrechnung pro Einsatz.
Zuverlässig im Einsatz
Den ganzen Winter über räumen und streuen wir nach Vereinbarung und halten jeden Einsatz fest. Sie haben einen festen Ansprechpartner.
Für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbe
Wir betreuen Wohnanlagen ebenso wie Geschäftsgrundstücke und öffentliche Einrichtungen:
Gern kombinieren wir den Winterdienst mit unserem Hausmeisterservice oder der Pflege Ihrer Außenanlagen – dann haben Sie das ganze Jahr über einen Ansprechpartner für Ihr Objekt.
Fragen zum Winterdienst
Ab wann muss bei Schnee geräumt sein?
Die genauen Zeiten legt Ihre Gemeinde in ihrer Streupflicht-Satzung fest, für Werktage und für Sonn- und Feiertage unterschiedlich. Weil wir ab 3:30 Uhr unterwegs sind, sind Ihre Flächen in der Regel geräumt, bevor die Pflicht beginnt.
Kann ich meine Räum- und Streupflicht auf Sie übertragen?
Ja. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht auf Wunsch vertraglich. Als Eigentümer sollten Sie trotzdem gelegentlich prüfen, ob der beauftragte Dienst zuverlässig arbeitet – dabei hilft Ihnen unsere Dokumentation jedes Einsatzes.
Wie weisen Sie nach, dass geräumt wurde?
Jeder Einsatz wird per App und Foto dokumentiert. So lässt sich auch später noch belegen, wann wir vor Ort waren und was erledigt wurde.
Streuen Sie mit Salz oder mit Split?
Beides ist möglich. Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein – wir streuen deshalb so, wie es Ihre Gemeinde vorgibt.
Was kostet der Winterdienst?
Das hängt von der Größe der Flächen und vom gewünschten Umfang ab. Sie können zwischen einer Saisonpauschale und der Abrechnung pro Einsatz wählen. Nach einer Besichtigung bekommen Sie ein kostenloses, transparentes Angebot.
Bis wann muss ich anfragen?
Am besten mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Beginn. In Ausnahmefällen ist nach Absprache auch ein kurzfristigerer Start möglich – rufen Sie uns einfach an.
Gibt es Flächen, die Sie nicht räumen?
Das hängt vom jeweiligen Objekt ab. Was bei Ihnen möglich ist, klären wir bei der Besichtigung.
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